Wer kann Logopädie verordnen?
Grundsätzlich können alle Ärzt:innen eine logopädische Verordnung ausstellen.
Geht es um eine Verordnung für ein Kind, sind Kinderärzt:innen, Pädaudiolog:innen oder auch Kieferorthopäd:innen meist die richtigen Ansprechpartner:innen.
Geht es um eine Verordnung für Erwachsene, sind Hausärzt:innen, Neurolog:innen oder HNO-Ärzt:innen die bevorzugten Ansprechpartner:innen.
Wieviel kostet eine logopädische Behandlung?
Sind Sie bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert, werden die Therapiekosten komplett von Ihrer Krankenkasse getragen. Ab dem 18. Lebensjahr wird eine Zuzahlung von zehn Euro pauschal sowie zehn Prozent der Gesamtkosten der Verordnung fällig. Diese Zuzahlung wurde von den Krankenkassen festgelegt.
Sind Sie privat versichert, schließen Sie einen Dienstvertrag mit uns ab. Wir berechnen unsere Therapieeinheiten nach der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten). Nach Erhalt der Rechnung, können Sie diese bei Ihrer privaten Versicherung einreichen. Welche Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem jeweiligen Vertrag ab. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.
Wie lange dauert eine Therapiesitzung?
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 45 Minuten. Wenn es medizinisch indiziert ist, kann aber auch 30 oder 60 Minuten Therapie verordnet werden.
Wo und wie oft findet die Therapie statt?
In der Regel findet die Therapie einmal wöchentlich in unseren Räumlichkeiten statt.
Wenn es erforderlich ist, können wir die Therapiefrequenz in Absprache mit den behandelnden Ärzt:innen auch flexibler gestalten. So können z.B. auch 1-3 Termine wöchentlich stattfinden oder ein 14-tägiger Rhythmus vereinbart werden.
Ist es für Sie nicht möglich zu uns zu kommen und der Arzt/die Ärztin verordnet einen Hausbesuch, führen wir die Therapie auch gerne bei Ihnen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung durch.
Mehr zu unserer Praxis erfahren Sie hier.
Wie mache ich einen Termin bei der Logopädie aus?
Wenn sie einen Termin bei uns ausmachen möchten, sprechen Sie am besten erst mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin darüber, denn dieser/diese muss für Sie oder Ihr Kind eine Verordnung für die Logopädie ausstellen. Ist der Bedarf für Logopädie festgestellt, treten Sie mit uns in Kontakt, um telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.