FAQ

Das Wort Logopädie stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet wörtlich übersetzt „Sprecherziehung“. Heutzutage behandeln Logopäd:innen/Sprachtherapeut:innen aber viel mehr als das reine Sprechen. Sie behandeln Störungen der laut- und schriftsprachlichen Kommunikation, der Stimme, des Hörens und der Nahrungsaufnahme. Sie führen spezifische Diagnostikverfahren durch und planen anhand der Ergebnisse eine effektive, an den Kommunikationszielen der Patient:innen orientierte Therapie.

Grundsätzlich können alle Ärzt:innen eine logopädische Verordnung ausstellen.
Geht es um eine Verordnung für ein Kind, sind Kinderärzt:innen, Pädaudiolog:innen oder auch Kieferorthopäd:innen meist die richtigen Ansprechpartner:innen.
Geht es um eine Verordnung für Erwachsene, sind Hausärzt:innen, Neurolog:innen oder HNO-Ärzt:innen die bevorzugten Ansprechpartner:innen.

Sind Sie bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert, werden die Therapiekosten komplett von Ihrer Krankenkasse getragen. Ab dem 18. Lebensjahr wird eine Zuzahlung von zehn Euro pauschal sowie zehn Prozent der Gesamtkosten der Verordnung fällig. Diese Zuzahlung wurde von den Krankenkassen festgelegt.
Sind Sie privat versichert, schließen Sie einen Dienstvertrag mit uns ab. Wir berechnen unsere Therapieeinheiten nach der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten). Nach Erhalt der Rechnung, können Sie diese bei Ihrer privaten Versicherung einreichen. Welche Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem jeweiligen Vertrag ab. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 45 Minuten. Wenn es medizinisch indiziert ist, kann aber auch 30 oder 60 Minuten Therapie verordnet werden.

In der Regel findet die Therapie einmal wöchentlich in unseren Räumlichkeiten statt.
Wenn es erforderlich ist, können wir die Therapiefrequenz in Absprache mit den behandelnden Ärzt:innen auch flexibler gestalten. So können z.B. auch 1-3 Termine wöchentlich stattfinden oder ein 14-tägiger Rhythmus vereinbart werden.
Ist es für Sie nicht möglich zu uns zu kommen und der Arzt/die Ärztin verordnet einen Hausbesuch, führen wir die Therapie auch gerne bei Ihnen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung durch.

Mehr zu unserer Praxis erfahren Sie hier.

Wenn sie einen Termin bei uns ausmachen möchten, sprechen Sie am besten erst mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin darüber, denn dieser/diese muss für Sie oder Ihr Kind eine Verordnung für die Logopädie ausstellen. Ist der Bedarf für Logopädie festgestellt, treten Sie mit uns in Kontakt, um telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.

Wie Sie uns erreichen

Da wir uns während der Therapie voll und ganz auf unsere Patient:innen konzentrieren wollen, gehen wir in dieser Zeit nicht ans Telefon. Bitte sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Wen wir behandeln

Der offene und respektvolle Umgang mit Patient:innen allen Alters, sowie evidenzbasiertes und wissenschaftlich fundiertes Arbeiten sind die Grundpfeiler unserer Praxis. Wir behandeln alle gängigen Störungsbilder bei Kindern und Erwachsenen.